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Elektroauto Sven
© NEW AG
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NEW-Skandal: Stadt muss "Sven"-Akten zeigen

Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Das Urteil ist ein Teilerfolg für die Opposition

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.08.2020 14:36

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Die Stadt muss den Fraktionen der Opposition im Rat einen tieferen Einblick in die Akten der NEW-Affäre rund um das Elektro-Auto Sven gewähren. Konkret muss die Stadt Mönchengladbach den Fraktionen Einblick in die Korrespondenz, in die Aktennotizen und den Schriftverkehr zwischen der Stadt und NEW geben, die es im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung am 7. Juni 2018 gab. In der Sitzung ist damals der Kauf der Anteile an Sven beschlossen worden. Zwar ist das Recht zur Einsicht begrenzt, wenn es um vertrauliche Inhalte aus der Aufsichtsratssitzung geht, haben die Richter bemerkt. Die Stadt hatte den Ratsfraktionen das Protokoll der damaligen Sitzung aber schon zur Verfügung gestellt. Deshalb besteht für die Unterlagen kein Vertraulichkeitsanspruch mehr, so die Richter. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Gegen die Entscheidung kann die Stadt noch Berufung beim Oberverwaltrungsgericht Münster einlegen.

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