Neues Urteil im Fall des E-Autos "Sven"
Der Mönchengladbacher Fall um das E-Auto „Sven“ hat jetzt bundesweite Konsequenzen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Mönchengladbach bisher geheim gehaltene Akten offenlegen muss.
Veröffentlicht: Freitag, 20.09.2024 03:58
Dieses Urteil hat vor allem Auswirkungen auf die Kontrollrechte von Stadträten in ganz Deutschland. Vor einigen Jahren hatte die NEW, eine städtische Tochtergesellschaft, Anteile am Elektroauto „Sven“ gekauft. Das wurde später als rechtswidrig eingestuft - seitens der Bezirksregierung. Die Stadt Mönchengladbach wollte im Anschluss eine wichtige Aktennotiz dazu geheim halten. Doch die Linken und die FDP im Stadtrat forderten Einblick in die Unterlagen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ratsmitglieder das Recht haben, diese Akten einzusehen. Das Gericht stellte nämlich klar: Auch wenn es normalerweise Verschwiegenheitspflichten gibt, dürfen Stadträte Aktiengesellschaften in kommunalem Besitz besser kontrollieren. Von dieser Entscheidung werden Stadträte deutschlandweit künftig profitieren können