
Neues Infektionsschutzgesetz im Oktober
Ab Oktober gilt in NRW das neue Infektionsschutzgesetz. Unter anderem gibt es eine Neuerung zum Impfstatus und die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, weitere Maßnahmen umzusetzen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 29.09.2022 04:57
Wer bereits drei mal geimpft ist, gilt ab Oktober weiterhin als vollständig geimpft. Aber auch Menschen, die nur zwei mal geimpft sind und sich in der Vergangenheit bereits mit dem Corona-Virus infiziert hatten, haben ausreichenden Impfschutz. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch im öffentlichen Fernverkehr. Aber die Bundesländer können weitere Maßnahmen festlegen, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Zum Beispiel ob eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in öffentlichen Innenräumen und für Schüler ab der 5. Klasse gelten soll. Auch eine Testpflicht für Schulen und Kitas können die Bundesländer erlassen. Bei konkreter Infektionsgefahr können die Länder auch die Maskenpflicht für Veranstaltungen im Außenbereich, Abstandsregeln, Personenobergrenzen und Hygienekonzepte einführen.
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