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Neue Überbrückungshilfen können beantragt werden
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Neue Überbrückungshilfen können beantragt werden

Unternehmen in Mönchengladbach können jetzt die sogenannte "Überbrückungshilfe III Plus" beantragen, die dann bis Ende des Jahres gilt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 13.10.2021 04:13

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Darauf macht der DEHOGA Nordrhein aufmerksam. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. Dezember verlängert. Die Wirtschaft bei uns habe über den Sommer zwar eine beeindruckende Aufholjagd hingelegt, heißt es vom DEHOGA. Trotzdem gebe es weiter viele Bereiche, die unter den coronabedingten Einschränkungen leiden. Gefördert durch die Überbrückungshilfe III Plus wird jetzt der Zeitraum von Oktober bis Dezember. Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent sind antragsberechtigt, ebenso wie alle, die schon im Juni Überbrückungshilfen beantragt hatten. Auch die sogenannte Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige wurde bis Ende des Jahres verlängert. Alle Infos gibt es hier.

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