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Neue Schutzverordnung berücksichtigt Karnevalsfeiern
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Neue Schutzverordnung berücksichtigt Karnevalsfeiern

Seit heute gilt eine angepasste Fassung der Coronaschutzverordnung in NRW. Unter anderem wurden Karnevalsfeiern in das Regelwerk aufgenommen. Änderungen gibt es auch bei der Gültigkeit von Tests.

Veröffentlicht: Mittwoch, 10.11.2021 15:33

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So darf die Maske nun auch bei Karnevalsveranstaltungen und anderen Feiern mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen abgenomen werden. Allerdings müssen Ungeimpfte dort jetzt entweder PCR-Tests vorgelegt werden -- oder aber ein Schnelltest der höchstens 6 Stunden alt ist. 


Die Umsetzung der 3G-Regel funktioniert unterdessen gut, sagt die Stadt.   Die 3G-Regel in der Gastro war am 20. August eingeführt worden. Seitdem müssen Gastwirte bei jedem Gast vor dem Einlass kontrollieren, ob ein Nachweis für eine vollständige Impfung, Genesung oder ein tagesaktueller, negativer Test vorliegt. In diesen bislang rund zweieinhalb Monaten hat das Mönchengladbacher Ordnungsamt nur etwa 50 Mal Bußgelder gegen Gastwirte aussprechen müssen, weil sie die Nachweise bei ihren Gästen nicht kontrolliert hatten. Gleichzeitig betont das Ordnungsamt: Der überwiegende Teil der Betriebe halte sich an die Regeln. Zahlreiche Kontrollen blieben ohne jede Beanstandung. 

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