
Neue Regeln für Essen zum Mitnehmen
Mönchengladbacher Restaurants und Cafés müssen ab diesem Jahr Essen und Trinken zum Mitnehmen jetzt in Mehrwegverpackungen anbieten. Es gibt aber Ausnahmen.
Veröffentlicht: Montag, 02.01.2023 17:17
Für To-Go-Getränke müssen Gastronomen jetzt zum Beispiel entsprechende Merhwegbecher zur Verfügung stellen. Das Produkt an sich darf dadurch nicht teurer für die Kunden werden, die Mehrwegverpackung darf aber gegen Pfand ausgegeben werden. Mit der neuen Regelung soll vor allem Verpackungsmüll eingespart werden. Die Mehrwegpflicht gilt aber nicht für alle - Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Lieferdienste und kleine Gastro-Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern. Kleine Betriebe müssen ihren Kunden dafür aber erlauben, eigene Behälter für Getränke und Essen To-Go mitzubringen. Der Bundestag hatte die Mehrwegpflicht im Mai 2021 beschlossen.