
Neue Gesetze bringen Veränderungen auch in Mönchengladbach
Wie fast jedes Jahr, hat es auch diesmal zum Jahreswechsel einige gesetzliche Veränderungen gegeben. Einige davon betreffen auch Unternehmen und Arbeitnehmer in Mönchengladbach.
Veröffentlicht: Montag, 04.01.2021 05:50
Laut der Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein wird zum Beispiel die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängert. Wer es beantragt, kann es bis zum Ende des Jahres 2021 erhalten. Außerdem steigt die Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent, der ermäßigte Satz auf 7 Prozent. Der Mindestlohn steigt zunächst auf 9 Euro 50, ab Juli dann auf 9 Euro 60. Für einige Unternehmen könnte es auch in anderen Bereichen teurer werden: So gilt ab jetzt ein Preis von 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Hersteller werden noch mit einer anderen Hürde zu kämpfen haben. Ab März werden sie verpflichtet, nur noch Geräte auf den Markt zu bringen, für die sie auch Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen.