
Neue Coronaschutzverordnung
Heute tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Im Wesentlichen zielen die Änderungen auf die Maskenpflicht ab. Es gibt aber auch Lockerungen bei den Besuchergrenzen von Großveranstaltungen und für die Gastronomie.
Veröffentlicht: Freitag, 01.10.2021 04:48
Die Maskenpflicht im Freien fällt ab heute vollständig weg. Sie galt zuletzt etwa noch in Warteschlangen, an Verkaufsständen, beim Sport und anderen Veranstaltungen im Freien. Die Stadt empfiehlt in solchen Situationen aber weiterhin eine Maske. Auch die Obergrenze von 25.000 Zuschauern bei Bundesliga-Spielen, Konzerten und so weiter entfällt. In der Innengastronomie müssen keine Abstände oder Trennwände mehr zwischen Tischen geschaffen werden. Und: Überall, wo bisher ein negativer PCR-Test für den Zugang verlangt wird, reicht ab heute auch ein Schnelltest aus, der nicht älter als 6 Stunden ist.