
Neue Corona-Schutzverordnung mit drastischen Einschnitten
Ab Morgen kommen auch auf uns in Mönchengladbach verschärfte Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu.
Veröffentlicht: Sonntag, 01.11.2020 10:18
Die neue Corona-Schutzverordnung NRW tritt ab morgen in Kraft. Sie führt zu drastischen Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens. Die Verordnung gilt bis 30. November und soll den rasant ansteigenden Corona-Zahlen entgegen wirken. Einige der Maßnahmen im Überblick.
Allgemeine Beschränkungen:
Im öffentlichen Raum gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ausnahmen gelten bei treffen mit bis zu zwei Haushalten,der Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen sowie bei Kindern auf Spielplätzen.
Freizeit- und Vergnügunsstätten müssen auch größtenteils schließen - so etwa Schwimmbäder und Saunen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, Zoos und Tierparks. Die Gastronomie muss auch schließen - Lieferdienste und Abholung/Mitnahme von Speisen ist aber weiter möglich. Dienstleistungen und Handwerksleistungen, die den Mindestabstand nicht gewährleisten können sind ebenso von den Maßnahmen betroffen. Dazu Zählen Massage, Tätowierung, Kosmetik und Maniküre. Frieseure sind davon nicht betroffen, genau so Taxi-Unternehmen und Pflege- bzw. medizinische Dienstleister.
Beschränkungen bei Kultur und Bildung:
Das Museum Abteiberg, das Museum Schloss Rheydt und das TextilTechnikum bleiben bis Ende des Monats geschlossen. Geplante Eröffnungen und Ausstellungen fallen aus oder müssen verschoben werden. Auch in der freien Szene sieht das so aus - hier wird aber nach Möglichkeiten gesucht, möglichst viele Angebote der neuen Verordnung gerecht abzuwandeln.
Das Stadtarchiv und die Bibliotheken sind davon nicht betroffen, sie können weiter mit Maske und Mindestabstand geöfnet bleiben. An der Volkshochschule können einige Angebote weiterlaufen, dazu zählen die Bereiche Schulabschlüsse, Alphabetisierung, Integrationskurse/DeuFÖ/BIF-Projekt, Prüfungen (auch Sprachprüfungen), Abschlussbezogene berufliche Bildung sowie Bildungsurlaube. Die anderen Angebote entfallen. Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer ausfallender Angebote werden informiert. Die Musikschule der Stadt stellt das angebot komplett ein.
Einschränkungen im Sport:
Der Amateursport in Gruppen ist untersagt. Außerdem werden die städtischen Bäder für den Publikumsverkehr und den Vereinssport geschlossen. Für den Schwimmunterricht soll es aber ein Konzept geben. Auch die Turnhallen und Sportanlagen sind grundsätlich geschlossen. Wer aber alleine ist und die Abstandregeln beachtet kann weiter die Außenanlagen zum Training nutzen.
Weiterführende Links:
Die einzelnen Einrichtungen und die Stadt halten euch wie immer auf dem Laufenden über dei aktuellen Beschränkungen. Ihr findet sie unter diesen Links:

