
Müllabholzeiten der GEM verschieben sich
Wegen des Maifeiertags wird der Müll in der kommenden Woche an anderen Tagen abgeholt. Ein Überblick.
Veröffentlicht: Sonntag, 30.04.2023 06:53
So wird am Montag kein Müll abgeholt - dadurch verschiebt sich die Abholung jeweils um einen Tag nach hinten. Am Dienstag werden also die Tonnen vom Montag, am Mittwoch von Dienstag abgeholt - das geht so weiter bis einschließlich Samstag, da werden die Tonnen vom Freitag abgeholt. Das gilt auch für Restmüll-Container.
Die GEM macht auf einen veränderten Rhythmus bei der Abfallabholung nach dem 1. Mai aufmerksam. Die Termine verschieben sich um jeweils einen Tag nach hinten.
Am Montag, 1. Mai, erfolgt keine Abfuhr.
Am Dienstag, 2. Mai, werden die Termine vom Maifeiertag nachgeholt. Dann werden die Restmülltonnen im Bezirk 1, die Biotonnen in den Bezirken 3 und 6, die Papiertonnen und -Container im Bezirk 8 sowie die Gelben Tonnen und Container im Bezirk 10 geleert.
Am Mittwoch, 3. Mai, werden die Termine von Dienstag nachgeholt. Dann werden die Restmülltonnen in Bezirk 4, die Biotonnen in den Bezirken 5 und 7, die Papiertonnen und -Container in Bezirk 3 sowie die Gelben Tonnen und Container in Bezirk 6 geleert.
Am Donnerstag, 4. Mai, werden die Termine von Mittwoch nachgeholt. Dann werden die Restmülltonnen in Bezirk 3, die Biotonnen in den Bezirken 2 und 8, die Papiertonnen und -Container in Bezirk 1 sowie die Gelben Tonnen und Container in Bezirk 4 geleert.
Am Freitag, 5. Mai, werden die Termine von Donnerstag nachgeholt. Dann werden die Restmülltonnen in Bezirk 10, die Biotonnen in den Bezirken 4 und 9, die Papiertonnen und -Container in Bezirk 5 sowie die Gelben Tonnen und Container in Bezirk 2 geleert.
Am Samstag, 6 Mai, werden die Termine von Freitag nachgeholt. Dann werden die Restmülltonnen im Bezirk 8, die Biotonnen in den Bezirken 1 und 10, die Papiertonnen und -Container in Bezirk 7 sowie die Gelben Tonnen und Container in Bezirk 9 geleert.
Mönchengladbacher, die ihren Abfall über Restmüll-Container statt über Tonnen bereitstellen, können sich an folgender Regelung orientieren: Nach dem Maifeiertag erfolgt die Leerung in der 18. KW immer einen Abfuhrtag später.