
Mönchengladbacher bekommen mehr Zeit für die Steuer
Wer eine Lohnsteuererklärung abgeben muss, bekommt dafür mindestens drei Monate mehr Zeit.
Veröffentlicht: Freitag, 30.07.2021 13:50
Wer in Mönchengladbach noch seine Steuererklärung für das vergangene Jahr abgeben muss bekommt dafür mehr Zeit. Die Frist wurde per Gesetz um drei Monate Verlängert. Die Frist liegt dadurch am 2. November. Wer seine Steuererklärung über den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein macht, hat sogar noch mehr Zeit: Hier ist die Frist der 31. Mai 2022. Von dieser Regelun sind nur die Betroffen, die auch zur abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet sind.
Dazu gehören z.B. Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden. Ebenso müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben.
Mehr Informationen sind über die Seite der Finanzverwaltung zu finden.