
Medizin- und Pflegepersonal muss Impfstatus nachweisen
Auch in Mönchengladbach gilt ab morgen (16.03.) die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wer beispielsweise in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim arbeitet, der muss heute noch einen Impfnachweis vorzeigen.
Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 13:26
Hier in Mönchengladbach dürfte das aber inzwischen nur noch die wenigsten betreffen. Schon Anfang des Jahres sagten die betreffenden Einrichtungen uns: fast alle seien geimpft. Sind die Mitarbeiter geimpft oder nicht? Das will vor allem auch das Gesundheitsamt wissen. Arbeitnehmer haben für den Nachweis nur noch heute Zeit. Die Arbeitgeber müssen es dann dem Gesundheitsamt melden, sollten Mitarbeiter der Einrichtung nicht geimpft sein. Und das bis spätestens Ende des Monats, denn Bis zum Sommer werden dann die gemeldeten Fälle überprüft. Aus Sicht der Kliniken ist die Impfung im Kampf gegen Covid das wirksamste Mittel, so ein Sprecher der vier somatischen Mönchengladbacher Krankenhäuser. Erfreulicherweise sei die Impfquote unter den Mitarbeitern in den Krankenhäusern bereits sehr hoch - teilweise bei über 95 Prozent.