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Maskenpflicht wird konkreter
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Ab Montag, 27. April, gilt die Maskenpflicht in NRW. Wir haben die wichtigsten Antworten zur neuen Regelung.
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Maskenpflicht wird konkreter

Ab Montag gilt in Mönchengladbach die Maskenpflicht. Jetzt hat die Landesregierung in NRW Details zur Maskenpflicht veröffentlicht.

Veröffentlicht: Freitag, 24.04.2020 14:35

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Ab Montag müssen in Bussen und Bahnen, in Geschäften, auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Shopping Malls wie dem Minto Masken getragen werden, die Mund und Nase bedecken. Auch bei der Abholung von Essen und Getränken bei Restaurants gilt die Maskenpflicht. Handwerker und Dienstleister müssen ebenfalls Masken tragen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhalten können. Auch in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen von Nase-Mundschutz-Masken verpflichtend. Alternativ kann ein Schal oder ein Tuch vor Mund und Nase getragen werden. Generell ausgenommen sind Kinder, die noch nicht zur Grundschule gehen. Der Mindestabstand zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, gilt weiterhin.

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