
Maskenpflicht: Hohe Bußgelder bei Verstoß
Wer in Mönchengladbach gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das gilt auch für den Einzelhandel. Hier sind die Händler in der Pflicht.
Veröffentlicht: Dienstag, 28.04.2020 12:58
Sie müssen die Maskenpflicht in ihren Geschäften kontrollieren. Kontrollieren Einzelhändler die Maskenpflicht nicht, können auch gegen sie selbst Strafen verhängt werden. Laut der Stadt sind bei Verstößen von Gewebetreibenden gegen die Coronaschutz-Verordnung Bußgelder von bis zu 2.500 Euro möglich. In der Bahn achten die Mitarbeiter in den Zügen auf die Einhaltung der Maskenpflicht. Falls es dabei zu Konflikten mit Fahrgästen kommt, könne man das Ordnungsamt alamieren, heißt es von der Bahn. So läuft es auch bei der NEW: Die Kontrolleure achten auf die Maskenpflicht und rufen im Zweifelsfall das Ordnungsamt dazu. Auf den Wochenmärkten bei uns weist das Ordnungsamt Kunden ohne Maske darauf hin, dass sie einen Mundschutz tragen müssen. Weigern sich die Kunden dann, droht ein Bußgeld von 50 Euro, so die Stadt.