Maskenpflicht bis Mitte August verlängert

In Mönchengladbach und in den restlichen Regionen NRWs gilt die Maskenpflicht noch mit mindestens Mitte August. Hintergrund sind Änderungen der Corona-Schutz- und Einreiseverordnung, die das Landeskabinett gestern Abend beschlossen hat. 

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Die neuen Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie betreffen nicht nur die Maskenpflicht, die bis zum 11 August verlängert wurde, sondern auch Veranstaltungen. Demnach dürfen jetzt Hochzeiten mit bis zu 150 Teilnehmern stattfinden. Das Gleiche gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen muss ein Hygienekonzept erst ab 300 Teilnehmern vorgelegt werden. Bis jetzt war das schon ab einer Zahl von 100 notwendig. Auch beim Sport gibt es eine weitere Lockerung. Am Kontaktsport in der Halle, dürfen jetzt statt 10, 30 Sportler teilnehmen. Außerdem wird die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.