
Maskenpflicht auch im Wahllokal
Bei der Kommunalwahl am Sonntag gilt in den Lokalen doch die Maskenpflicht. Das hat die Stadt mitgeteilt. Grund dafür ist die verlängerte Corona-Schutzverordnung des Landes.
Veröffentlicht: Dienstag, 08.09.2020 13:16
Wer am Sonntag in den Wahllokalen abstimmen möchte, muss also einen Mund-Nase-Schutz tragen. Ein Verstoß kostet 50 Euro Strafe. Allerdings werden Maskenverweigerer nicht von der Wahl ausgeschlossen. Sie dürfen die Lokale nur nicht betreten. Vor Ort müssten dann andere Lösungen gefunden werden. Außerdem sollte jeder einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. In den Lokalen gilt der Mindestabstand, die Wahlhelfer sind mit einer Plexiglaswand abgetrennt. Die Stadt hatte eigentlich ohne die Maskenpflicht bei der Wahl gerechnet, das wurde jetzt durch die NRW-weiten Vorgaben hinfällig.