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Masern-Impfpflicht in Kraft
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Masern-Impfpflicht in Kraft

Ab den heutigen Sonntag gilt die Masern-Impfpflicht in allen deutschen Schulen und Kitas.

Veröffentlicht: Sonntag, 01.03.2020 08:12

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Eltern sind verpflichtet, einen ärztlichen Impfnachweis vorzulegen, wenn sie ihr Kind in einer Einrichtung anmelden. Die Impfpflicht gilt aber auch teilweise für Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen die Masern-Impfung bei Anmeldung in der Kita oder der Schule mit dem gelben Impfpass vorweisen können. Kinder, die schon in einer Einrichtung angemeldet sind, müssen den Nachweis bis Ende Juli nachreichen. Nicht geimpfte Kinder können von der Kita ausgeschlossen werden. Außerdem müssen ab sofort auch Erzieher, Lehrer, Ärzte und Pfleger gegen Maser geimpft sein -- allerdings nur, wenn sie nach 1970 geboren wurden. Wer die Impfung nicht nachweisen kann, darf in diesen Bereichen nicht arbeiten. Impfverweigerern drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro.

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