
Lehrer dürfen sich wehren
Lehrer dürfen sich gegen gewalttätige Schüler verteidigen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt in einem Fall aus der Region entschieden.
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In Monheim hatte ein neunjähriger Grundschüler offenbar völlig die Kontrolle verloren. Er beschimpfte und bedrohte Mitschüler, warf mit Gegenständen um sich, schlug und trat wild um sich. Außerdem attackierte, beleidigte und bespuckte er seine Lehrerin. Die hielt den Jungen daraufhin an den Armen fest und brachte ihn mithilfe einer Kollegin aus dem Klassenraum auf den Flur. Die Familie ging dagegen juristisch vor. Ohne Erfolg. Das Gericht stellte klar: Körperliche Gewalt gegen Schüler ist grundsätzlich verboten. Bei akuten Angriffen dürfen sich Lehrer aber verteidigen und andere Kinder schützen. Dabei müssen sie verhältnismäßig handeln und das mildeste geeignete Mittel wählen.