
Kurzarbeitergeld auch für indirekt Flut-Betroffene
Das Kurzarbeitergeld können auch Mönchengladbacher beantragen, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Und zwar auch, wenn sie in bestimmten Fällen nur indirekt betroffen waren.
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.07.2021 13:20
Darauf macht jetzt die Agentur für Arbeit Mönchengladbach aufmerksam. Kurzarbeitergeld kann etwa für Arbeitsausfälle aufgrund des Hochwassers beantragt werden. Möglich ist das aber auch für Betriebe, die zur Zeit nicht mehr produzieren können, weil etwa Zuliefererbetriebe aus den Hochwassergebieten nicht mehr liefern. Für Firmen mit Betriebsversicherung gelten allerdings besondere Regeln. Fragen zum Kurzarbeitergeld im Rahmen der Flutkatastrophe beantwortet die Agentur auch telefonisch.
Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeit sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.
Arbeitgeber erreichen die Agentur für Arbeit Mönchengladbach montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter Telefon 0800 45555 20.