Kurzarbeit: Corona-Sonderregeln verlängert
Mönchengladbacher, die momentan noch Kurzarbeitergeld bekommen, können etwas aufatmen - die Sonderregelungen sind nochmal bis Ende Juni verlängert worden.
Veröffentlicht: Samstag, 02.04.2022 06:01
Das hat die Bundesregierung beschlossen. Somit bleibt es weiter unter anderem leichter, Kurzarbeitergeld zu bekommen. Anspruch auf Kurzarbeit besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Lohnausfall von mehr als zehn Prozent haben. Bis zum 30. Juni wird weiter auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiter aufgestockt. Außerdem bleibt es bis dahin während der Kurzarbeit weiter möglich, in einem Minijob anrechnungsfrei dazuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet - wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird.