Kurioser Elch-Fall vor Gericht

Das Mönchengladbacher Amtsgericht beschäftigt sich am Freitag (13.09) mit einem kuriosen Fall von Reiserückerstattung.

Ein Mann aus dem Kreis Steinfurt hatte eine Reise nach Weißrussland gebucht. Laut dem Reiseveranstalter aus Mönchengladbach sollte er bei der Reise die Chance haben einen Elchbullen zu schießen. Wenn der Mann aus Steinfurt dazu aber keine Gelegenheit bekommen würde, gebe es 1500 Euro des Reisepreises zurück - so das Versprechen. Der Kläger behauptet, er habe auf dem Trip zwar auf einen Elchbullen geschossen, aber nicht getroffen. Deswegen wolle er jetzt die 1500 Euro wiederhaben. Der Reiseveranstalter hingegen behauptet, dass der Mann den Elch getroffen habe und dass das Tier daraufhin in einem Sumpf verendet sei. Selbst wenn das Gericht dem Reiseveranstalter Recht geben sollte, würde der Mann aber immer noch 500 Euro wiederbekommen, weil es es sich bei dem getöteten Elch um einen kleineren Bullen gehandelt hat. 

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