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Kohleabbau: Niederlage für Anwohner in Lützerath
© Jana Bauch
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Kohleabbau: Niederlage für Anwohner in Lützerath

Die Anwohner am Tagebau Garzweiler haben vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dem Tagebaubetreiber RWE das Recht eingeräumt, das Grundstück eines Landwirts in Lützerath abzubaggern.

Veröffentlicht: Montag, 28.03.2022 12:08

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Die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter wurden damit erneut abgewiesen. RWE darf damit nun zum Beispiel die Gebäude auf dem Hof abreißen und Bäume dort fällen. Zur Begründung hieß es vom Gericht: Die Braunkohleförderung in dem Gebiet sei mit dem Klimaschutzgebot vereinbar. Das Gericht erkannte auch nicht an, dass der Tagebau theoretisch an anderer Stelle hätte erweitert werden können, sodass der Hof des Landwirts verschont geblieben wäre. Laut Gericht sei einzig maßgeblich, dass ohne die Erschließung des Areals die Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle gefährdet wäre. 

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