
Klage im Elchprozess abgewiesen
Am Mönchengladbacher Amtsgericht ist das Urteil im Elchprozess gefallen. Die Klage eines Jägers wurde abgewiesen.
Veröffentlicht: Freitag, 27.09.2019 12:29
Der Mann hatte von einem Mönchengladbacher Reiseveranstalter Schadenersatz verlangt, weil er auf einer Jagdreise keinen Elch erschossen hat. Er hatte den Trip nach Weißrussland für 3800 Euro gebucht. Im Preis enthalten war eine «Abschussvorauszahlung» von 1.500 Euro für einen Elch. Diesen Betrag hatte er von dem Mönchengladbacher Jagdreisen-Spezialisten zurückgefordert, weil er keine Gelegenheit gehabt habe «einen Elch zu beschießen». Er habe zwar auf einen Elch geschossen, aber nicht getroffen. Der Reiseveranstalter hatte argumentiert, dass der Kläger den Elch getroffen habe. Das Tier sei dann später verendet. Das Gericht hat die Klage jetzt abgewiesen. Der Mann habe wie vertraglich vereinbart die Chance gehabt, den Elch zu schießen. Ob er getroffen habe oder nicht sei deshalb egal, so ein Gerichtssprecher.