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Kein Überholverbot für Zweiräder in engen Straßen
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Kein Überholverbot für Zweiräder in engen Straßen

Ein Überholverbot für Zweiräder in besonders engen Straßen wird es in Mönchengladbach nicht geben. Die Linke hatte in dieser Woche einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber abgelehnt wurde.

Veröffentlicht: Sonntag, 06.09.2020 07:20

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Innerorts müssen Kraftfahrzeuge seit diesem Jahr bei Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Gerade auf engen Straßen können Autofahrer aus Platzmangel oft noch weniger Abstand zu Radfahrern halten. Die Linken hatten deshalb ein Überholverbot für Zweiräder auf allen Straßen, die weniger als 4,5 Meter breit sind beantragt. Die anderen Parteien haben dem Anliegen der Linken zwar im Grundsatz zugestimmt. Es sei aber nicht die Zuständigkeit der Kommunalpolitik dafür einzelne Straßen zu beschildern. 

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