
Karneval: Waffenverbote an Bahnhöfen
Wer über Karneval mit dem Zug unterwegs ist, muss sich in vielen Teilen von Nordrhein-Westfalen auf strengere Sicherheitskontrollen einstellen. Die Bundespolizei richtet an zahlreichen Bahnhöfen zeitweise Waffenverbote ein. Reisende dürfen dort von Altweiberdonnerstag bis einschließlich Karnevalsdienstag keine gefährlichen Gegenstände mitführen – und müssen jederzeit mit Kontrollen rechnen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.02.2026 05:34
Diese Bahnhöfe sind betroffen
Insgesamt gelten die Regelungen an mehreren großen Stationen im Land – unter anderem am Hauptbahnhof Mönchengladbach, Düsseldorf, Köln, Bonn, Duisburg, Wuppertal, sowie in Oberhausen. Weitere Standorte sind Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Köln-Süd und Siegburg/Bonn.
Was ist verboten?
Untersagt ist das Mitführen von:
- Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen
- Messern und Beilen
- Luftdruck- und CO₂-Waffen
- sowie sonstigen Gegenständen, die schwere Verletzungen verursachen könnten
Die Polizei darf Personen und Gepäck dabei auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren.
Hintergrund der Maßnahme
Grund für die verschärften Regeln sind die vielen Reisenden und Feiernden rund um die Karnevalstage. Große Menschenmengen, Alkohol und dichtes Gedränge erhöhen laut Bundespolizei das Risiko von Konflikten und Gewalttaten. Das Waffenverbot soll mögliche Gefahren frühzeitig reduzieren und die Sicherheit an Bahnhöfen erhöhen.
Juristisch handelt es sich nicht um klassische „Waffenverbotszonen“, sondern um eine sogenannte Allgemeinverfügung – praktisch hat sie jedoch denselben Effekt.
Für Reisende heißt das: Taschen am besten vorher prüfen – und Messer oder andere potenziell gefährliche Gegenstände zu Hause lassen.