
Jobcenter: Klagen und Widersprüche
Immer wieder legen Mönchengladbacher im Zusammenhang mit der Grundsicherung des Jobcenters Widerspruch ein. Teilweise kommt es sogar zur Klage gegen das Jobcenter.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.01.2020 06:04
So auch in mehreren hundert Fällen im vergangenen Jahr. 252 Mal haben Mönchengladbacher Widerspruch gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters eingelegt. Bei mehr als 17.000 Bedarfsgemeinschaften ist das ein sehr geringer Anteil von 1,5 Prozent. Am häufigsten richteten sich Widersprüche gegen Erstattungsbescheide -- etwa wenn das Jobcenter zuviel gezahltes Geld zurückforderte. Die wenigsten Widersprüche gab es gegen Sanktionen. Mehr als die Hälfte aller Widersprüche wurde abgewiesen. 307 Mönchengladbacher sahen sich unter anderem deshalb genötigt, gegen Bescheide und Sanktionen zu klagen. Der Statistik nach hatten damit deutlich mehr Leistungsempfänger Erfolg, als mit einem formalen Widerspruch.