
© IHK Mittlerer Niederrhein
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IHK warnt vor Begriff "Black Friday"
Die Industrie- und Handelskammern warnen Händler vor der Nutzung des Begriffs "Black Friday". Gemeint sind damit Verkaufsaktionen mit Rabatten - vor allem am Freitag 29.11.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.11.2019 15:51
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Der Begriff ist im Jahr 2016 von einer Holding in Hongkong eingetragen worden - er gilt damit als Wortmarke, sagte uns der zuständige IHK Sprecher. Wer ohne Lizenz einen "Black Friday" bewirbt, riskiert damit möglicherweise juristische Auseinandersetzungen. Laut IHK sind in der Vergangenheit schon Abmahnungen geschrieben - oder Unterlassungserklärungen gefordert worden. Eine endgültige Klärung der Markenrechte steht noch aus. Eine Alternative ist laut IHK die Nutzung der lokalen Marke "Heimat shoppen".
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