
Gutscheine statt Geld zurück
Veranstalter von Großveranstaltungen wie zum Beispiel dem "Eier mit Speck"-Festival in Viersen, die wegen der Corona-Pandemie ausfallen müssen, dürfen ihren Kunden Wertgutscheine geben. Die Bundespolitik hat das jetzt ermöglicht.
Veröffentlicht: Dienstag, 19.05.2020 05:59
Laut Verbraucherzentrale NRW in Mönchengladbach sind nur Tickets betroffen, wenn diese schon bezahlt wurden. Außerdem muss das Ticket vor dem 8. März gekauft worden sein. Kunden, die Tickets nach dem 8. März gekauft haben, bekommen ihr Geld zurück. Bei Einzelveranstaltungen hat man Anspruch auf einen Gutscheinwert in Höhe des Ticketpreises und Vorverkaufsgebühren. Bei Veranstaltungsreihen, zum Beispiel Saison-Tickets für die Borussia, bekommt man den Wert, der durch die Coronapandemie ausgefallen ist. Löst man den Gutschein bis Ende 2021 nicht ein, kann man sein Geld ausgezahlt bekommen. In Härtefällen ist das schon vorher möglich.