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Elektroauto Sven
© NEW AG
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Gutachten soll Haftungsanspruch gegenüber NEW klären

Die fehlgeschlagene Beteiligng der NEW am Elektroauto Sven soll jetzt durch ein externes Rechtsgutachten aufgearbeitet werden. Das hat der Stadtrat in dieser Woche entschieden.

Veröffentlicht: Freitag, 13.03.2020 15:00

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Konkret geht es dabei um die Frage von Haftungsansprüchen gegenüber der NEW. Mit dem Gutachten soll geklärt werden, ob und in welcher Höhe Haftungsansprüche gegenüber verschiedenen beteiligten Akteuren wie dem Vorstand und dem Aufsichtrat der NEW geltend gemacht werden können. Einen Anspruch darauf könnte unter anderem die Stadt oder auch die NEW-AG haben. Für 2,5 Millionen Euro hatte die NEW Anteile an der Firma share2drive gekauft, die das Elektroauto Sven entwickelt. Die Bezirksregierung hatte das für unzulässig erklärt, weil die NEW sich dafür nicht das OK des Stadtrats eingeholt hatte. Jetzt werden die Anteile wieder verkauft, es bleibt aber ein Verlust von 1,7 Millionen Euro.  

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