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Grüne und SPD fordern Wiedereinführung der Stichwahl in NRW
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Grüne und SPD fordern Wiedereinführung der Stichwahl in NRW

Die Regeln für die Oberbürgermeisterwahl im nächsten Jahr in Mönchengladbach könnten sich nochmal ändern. Hintergrund ist eine Klage vor dem Verfassungsgericht Münster, die seit heute verhandelt wird.

Veröffentlicht: Dienstag, 19.11.2019 14:40

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Dabei geht es um die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen, die von der Landesregierung im April abgeschafft wurde. SPD und Grüne haben eine Klage für die Wiedereinführung der Stichwahl eingereicht. Sie stützen sich dabei auf drei wesentliche Argumente für die Stichwahl. Erstens sei die demokratische Legitimation größer. Zweitens hätten radikale Parteien schlechtere Chancen in ein Amt gewählt zu werden und drittens sei der Wechsel des Stichwahlsystems verwirrend für den Wähler. Aus Sicht der Landesregierung ist die demokratische Legitimation durch die Stichwahl allerdings geringer. Denn die Wahlbeteiligung sinke in der Regel im zweiten Wahlgang. Außerdem sei die Stichwahl in den meisten Fällen unnötig, weil der Sieger des ersten Wahlgangs oft auch den Zweiten gewinne. Eine Gerichtsentscheidung zu der von Grünen und SPD geforderten Wiedereinführung der Stichwahl wird es heute noch nicht geben, das Urteil soll an einem anderen Termin noch in diesem Jahr fallen.

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