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Grillverbot in Parkanlagen
Die anhaltende Hitze und Trockenheit führt zu einem erhöhten Brandrisiko. Deswegen hat die Mags jetzt wieder ein Grillverbot in öffentlichen Parkanlagen verhängt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.08.2020 14:56
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Unter anderem im Stadtwald als auch in den Freizeitanlagen Rheindahlen und Dahl. Dasselbe gilt für den Wald in unserer Stadt. Auch da darf grundsätzlich nicht gegrillt werden, weil die Brandgefahr zu groß ist, so die Mags. Aus diesem Grund gilt auch von März bis Oktober generell ein gesetzliches Rauchverbot im Wald. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
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