
Gewerkschaft empfiehlt, aufs Gehalt zu achten
Knapp die Hälfte der Beschäftigten habe anspruch auf Urlaubsgeld. Doch nicht immre würden Arbeitgeber sich daran halten.
Veröffentlicht: Freitag, 02.07.2021 14:27
Beschäftigte in Mönchengladbach sollen in den kommenden Wochen und Monaten genau auf ihre Lohnabrechung schauen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten. Hintergrund ist das Urlaubsgeld, dass knapp die Hälfte (46%) der deutschen Beschäftigten bekommt. Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Juni oder Juli überwiesen. Rund 5.000 Menschen Arbeiten laut Arbeitsagentur in einer der Branchen, die die NGG vertritt. Hier ist die Zahlung eines Urlaubsgelds klar im Tarifvertrag geregelt. Doch gerade bei Azubis, Minijobbern und Teilzeitkräften wird die Zahlung laut NGG oft unterschlagen. Sie rät, genau auf die Lohnabrechnung zu achten und sich im Zweifelsfall an die Gewerkschaft zu wenden.