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Gesundheitsamt prüft Corona-Impfpflicht für Berufsgruppen
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Gesundheitsamt prüft Corona-Impfpflicht für Berufsgruppen

Auch in Mönchengladbach gilt eine Corona-Impfpflicht für einige Berufsgruppen. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 06.04.2022 04:21

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Bis gestern mussten Personen ohne Nachweis in diesen Bereichen an die Stadt gemeldet werden. Seit dem 16. März bis gestern hatten betroffene Einrichtungen Zeit, sich beim Gesundheitsamt der Stadt zu melden, wenn Beschäftigte bei ihnen keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnten oder Zweifel an deren Echtheit bestehen. In unserer Stadt wurden knapp 280 Personen aus fast 80 Einrichtungen an das Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt nimmt nun Kontakt zu den Betroffenen auf und fordert die Nachweise ein. Erfolgt darauf keine Rückmeldung, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Ausgenommen sind Personen, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

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