Geschenk auf die Arbeit liefern lassen?

Pakete und Post an den Arbeitsplatz liefern ist bequem: Die meiste Zeit ist man ja eh auf der Arbeit und kann das Paket zu Hause nicht annehmen.

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Tatsächlich liegt hier eine rechtliche Grauzone. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass Pakete zur Arbeitsstelle geliefert werden dürfen. Wenn es keine klare Ansage vom Chef gibt, ist die Lage unklar. Ein Verbot kann jede Firma aussprechen, weil ja auch bei zu viel Post Arbeitszeit drauf geht. Wenns also keine konkrete Regelung gibt, dann kann man mal schauen wie die Kollegen sich verhalten. Für die Paketzusteller ist das übrigens auch eine Erleichterung - gerade jetzt in der Weihnachtszeit. Die App Pakedoo nutzt diese Grauzone - dort könnt ihr eine Packetstation auf einem Firmengelände einrichten.

Das Thema Lieferzeiten

Grundsätzlich geben die Paketdienstleister Lieferzeiten an, die sind allerdings nur unverbindlich und keine garantierten Lieferdaten - darauf weist die Verbraucherzentrale nochmal hin. Wenn wir nicht zu Hause sind dann wird das Paket meistens beim Nachbarn abgegeben, der muss das Paket allerdings nicht annehmen, denn er haftet nach der Quittierung auch dafür.

Lieferdatum nicht eingehalten?

Anders sieht es aus, wenn der Online-Händler sich nicht an das angegebene Lieferdatum hält: Der Verkäufer muss sich an den versprochenen Termin halten. Passiert tagelang nichts, können Kunden dem Verkäufer eine Frist setzen. Hält er sich nicht daran, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten. Geht die versandte Ware sogar verloren, muss der Absender einen Nachforschungsantrag stellen. Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage Zeit. Manche bieten dann Ersatzprodukte an. Darauf muss man sich allerdings nicht einlassen.

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