
Geschäfte müssen an den Advents-Sonntagen geschlossen bleiben
Die Geschäfte in Mönchengladbach und NRW müssen an den Sonntagen vor Weihnachten und am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben.
Veröffentlicht: Dienstag, 24.11.2020 16:02
Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Am 2.- 3-. und 4.- Advent hätten die Läden in der Innenstadt von Mönchengladbach eigentlich öffnen sollen. Verdi hat damit erfolgreich gegen das Land NRW geklagt. Das Land NRW hatte die verkaufsoffenen Sonntage beschlossen, um in der Pandemie den Publikumsverkehr in der Advents-Zeit zu entzerren. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders und folgt Verdi mit dem Argument, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten und Kundenströme nicht entzerren. Verdi begrüßt das Urteil, denn verkaufsoffene Sonntage sorgen nur für überfüllte Innenstädte und wären ein Gesundheits-Risiko für die Beschäftigten. Der Handelsverband NRW zeigt sich fassungslos. Verkaufsoffene Sonntage im Advent hätten in mehrfacher Weise den arg gebeutelten Handel unterstützt, heißt es. Ängstliche Kunden könnten so den vollen Adventssamstagen aus dem Weg gehen, sagt der Handelsverband.