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Gericht: Müllgebühren in MG rechtlich unbedenklich
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Gericht: Müllgebühren in MG rechtlich unbedenklich

Die Müll- und Straßenreinigungsgebühren in Mönchengladbach sind rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergbenis ist jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf gekommen. Hintergrund waren mehrere Mönchengladbacher Klagen, die sich unter anderem gegen die von der Stadt erhobenen Gebühren gerichtet hatten.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.06.2021 12:34

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Die Klagen wurden abgewiesen - allerdings können die Kläger dagegen noch Berufung einlegen. Die Klagen betrafen verschiedene Aspekte. Zum einen ging es darum, ob die Schaffung der Mags und damit die Neuorganisation im Bereich Abfall- und Straßenreinigung rechtens war. Die Gründung der Mags lag demnach im Ermessen des Stadtrats. Auch die Trennung zwischen den Aufgaben der Mags und der GEM stellt kein rechtliches Problem dar. Auch bei den Gebühren hat das Gericht keine Bedenken. Hier hatten Kläger unter anderem moniert, dass beim Grundpreis nicht zwischen privaten Haushalten und dem Gewerbe getrennt wird. Aus Sicht des Gerichts könnten beim Leistungspreis verschiedene Maßstäbe kombiniert werden. Auch das Mindesvolumen beim Restmüll von 20 bzw. 15 Litern pro Person und Woche ist aus Sicht des Gerichts nicht überhöht.

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