
Gericht kippt Entscheidung zu verkaufsoffenem Sonntag
Der verkaufsoffene Sonntag zur Blaulichtmeile auf der Hindenburgstraße im April 2019 war rechtswiedrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.06.2020 05:03
Das Gericht hat damit einer Klage der Gewerkschaft Verdi rechtgegeben. Der Streitpunkt: Die Stadt hatte keine genaue Besucherprognose abgegeben, weil die Landesregierung zuvor eine entsprechende gesetzliche Möglichkeit geschaffen hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht kommt aber zu dem Schluss, dass die Stadt eine Analyse der zu erwartenden Besucherströme hätte abgeben müssen. Aufgrund der vielen offenen Läden, besonders im Minto, hätte sie nicht davon ausgehen dürfen, dass die Blaulichtmeile die Hauptattraktion des Tages sei. Die Richter betonen, dass die Veranstaltung den verkaufsoffenen Sonntag eindeutig prägen muss - sie dürfe nicht nur ein Anhängsel der Ladenöffnungen sein. Für die Zukunft bedeutet das, dass viele verkaufsoffene Sonntage deutschlandweit schwieriger zu realisieren sein dürften. Denn in vielen Fällen könnten die offenen Geschäfte mehr Besucher anziehen, als die jeweiligen Events.