
Gelockerte Corona-Regeln ab 1. Februar
Zum ersten Februar werden in Mönchengladbach und NRW einige Corona-Regeln gelockert. So fallen zum Beispiel die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und die Isolationspflicht für Corona-Infizierte weg. Außerdem lockert die Stadt noch weitere Corona-Regeln - es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen sie trotzdem bestehen bleiben.
Veröffentlicht: Freitag, 27.01.2023 13:06
Wie die Stadt mitteilt, fallen in Mönchengladbach auch die Testregelungen für Schulen und Kitas weg. Gleiches gilt laut Land NRW auch für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Zudem hebt die Stadt die Maskenpflicht in ihren Verwaltungsgebäuden zum ersten Februar auf. Mit dem Ende der Isolationspflicht müssen Corona-Infizierte nicht mehr fünf Tage in häusliche Quarantäne. Wer allerdings Krankenhäuser, Pflegeheime oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen besuchen möchte, der darf dies erst nach fünf Tagen nach einem positiven Corona-Test tun. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet. Außerdem bleibt die Testpflicht hier auch bestehen.