
© SYMBOLBILD | Alen Ajan - stock.adobe.com
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Gastronomie und geplatzte Reservierungen
Wie sollen Gastronomen mit geplatzten Reservierungen umgehen? Darüber gibt es gerade viele Diskussionen innerhalb der Branche.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.12.2022 10:38
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Beispielsweise wird über eine sogenannte NO-SHOW-Gebühr diskutiert, bestätigt der DEHOGA Nordrhein. Eine No-Show-Gebühr erheben bereits Betriebe in Österreich oder Frankreich. Und zwar für Gäste, die reservieren aber nicht kommen. Der DEHOGA Nordrhein appelliert daher an alle Kunden und Gäste, die ihre Reservierung nicht wahrnehmen, rechtzeitig abzusagen. So könne der Gastronom oder Hotelbetreiber die freie Kapazität wieder für andere Kunden zur Buchung freigeben. Hintergrund der Forderungen sind die gestiegenen Energie-, Personals und Lebensmittelkosen.
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