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Fall Leon geht vor den BGH
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Fall Leon geht vor den BGH

Der Fall des verdursteten kleinen Leon aus Grevenbroich ist nach wie vor nicht gerichtlich geklärt. Die Mutter des Jungen war vergangene Woche erneut vom Landgericht Mönchengladbach verurteilt worden. Der Fall geht vor dem BGH.

Veröffentlicht: Montag, 28.03.2022 12:11

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Wie die Rheinische Post berichtet, haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Somit muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden, ob der Fall neu verhandelt wird. Das Mönchengladbacher Landgericht hatte die Mutter vergangene Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. In erster Instanz war sie bereits zu sieben Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mutter wird vorgeworfen, ihren Sohn im April 2019 in einen Schlafsack gesteckt und ins Bett gelegt zu haben. Daneben stellte sie demnach einen Heizlüfter auf, stellte ihn auf Stufe 5 und richtete ihn auf das Bett des Kindes. Laut Anklage soll sie dann erst zwei Tage später wieder nach ihrem Kind gesehen haben - der 2-jährige Leon war da bereits verdurstet. Da der BGH jetzt erneut über das Urteil entscheiden muss, bleibt die Angeklagte vorerst auf freiem Fuß. 

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