Fall Greta: Lebenslange Haft für Erzieherin
Veröffentlicht: Freitag, 05.03.2021 14:41
Am Mönchengladbacher Landgericht ist heute Mittag das Urteil im Prozess um das getötete Kita-Kind Greta gefallen. Angeklagt war eine 25-jährige Erzieherin, die dem Kind in einer Viersener Kita den Brustkorb eingedrückt hatte. Das Kind war im Schlaf erstickt.

Für den Mord an der 3-jährigen in einer Viersener Kita ist ihre Erzieherin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Somit kann sie frühestens nach 15 Jahren ein Antrag auf Verkürzung der Strafe stellen. Und der würde auch dann nur unter ganz bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Weitere Fälle möglicher Misshandlungen waren auch aus anderen Kitas am Niederrhein gemeldet worden, wo die Frau gearbeitet hatte. Auch diese Nebenkläger hatten lebenslange Haft für die 25-jährige gefordert. Sie hat jetzt noch die Möglichkeit, das Urteil in einem Berufungsprozess anzufechten.