Fahrverbote: Verjährung wegen Überlastung?

Viele Verkehrssünder in NRW könnten straffrei davon kommen, weil die Staatsanwaltschaften überlastet sind. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft sagt: Viele Autofahrer, denen ein Fahrverbot droht und die gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, können darauf hoffen, dass ihr Verfahren verjährt.

Ob das auch in Mönchengladbach der Fall ist wird sich noch rausstellen. Die Staatsanwaltschaft hier vor Ort verweist bei diesem Thema auf das Justizministerium. Das hat jetzt erstmal eine Abfrage bei allen Staatsanwaltschaften in NRW gestartet, um herauszufinden, wie überlastet die Staatsanwaltschaften tatsächlich sind. Innerhalb von sechs Monaten muss die Staatsanwaltschaft auf einen Widerspruch reagieren, ansonsten verjährt das ausgesprochene Fahrverbot.

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