Etappensieg für Fluglärmgegner

Im Kampf gegen verbotene Nachtflüge am Düsseldorfer Flughafen haben die Fluglärmgegner am Niederrhein einen Etappensieg errungen. 

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat jetzt Akteneinsicht in das Flugregister des Airports gewährt. Hintergrund: In Düsseldorf dürfen nach 22 Uhr keine Maschinen mehr starten und nach 23 Uhr nicht mehr landen. Die Fluglärmgegner in der Region hatten aber in eigenen Erhebungen immer wieder Verstöße gegen das Nachtflugverbot festgestellt. Seit drei Jahren versuchen sie, Einsicht in das Register der unabhängigen Flugbeobachtungsbehörde SPMC zu bekommen. Das Verkehrsministerium verweigerte das bislang. Jetzt gab das Verwaltungsgericht den Fluglärmgegnern Recht, gegen das Urteil hat das Ministerium inzwischen aber Beschwerde eingelegt. Die Fluglärmgegner vermuten, dass es verheimlichen will, Verstöße gegen das Nachtflugverbot bislang nicht geahndet zu haben.

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