
Erleichterte Anerkennung für Missbrauchs-Opfer der evangelischen Kirche
Wer sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche erlebt hat, dessen Fall soll jetzt leichter anerkannt werden. Die evangelischen Landeskirchen haben eine einheitliche Richtlinie für die Anerkennung und Entschädigung Betroffener beschlossen.
Veröffentlicht: Montag, 19.01.2026 17:22
Damit gilt erstmals ein gemeinsamer Standard für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. Betroffenen stehen jetzt immer pauschal 15.000 Euro als Anerkennung ihres Leids zu - plus je nach Fall auch individuell mehr. Wer betroffen ist oder war, muss das nicht strafrechtlich nachweisen, es reicht wenn der Fall plausibel ist. Neu ist auch: Selbst alte und schon abgeschlossene Fälle können auf Antrag neu geprüft und angepasst werden. Eine unabhängige Kommission aus Fachleuten, die nicht für die Kirche arbeiten, prüft die Fälle.
Hier finden Betroffene alle Infos und die Anträge:
https://www.diakonie-rwl.de/fuvss/anerkennungsleistungen
Kirchliche Ansprechstelle für Betroffene und Intervention:
• Claudia Paul
Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung, Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf, Telefon: 0211 4562-391, E-Mail: pia-ansprechstelle@ekir.de
Externe (nicht-kirchliche) Ansprechstelle für Betroffene und Intervention:
• Wildwasser Bielefeld e. V.
Telefon: 0521 5573466 (montags von 15 bis 16.30 Uhr), E-Mail: ansprechstelle@wildwasser-bielefeld.de