
Entlastungen beim Heizen
Mönchengladbacher, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder Kohle heizen, können auch von Entlastungen des Bundes profitieren.
Veröffentlicht: Dienstag, 11.04.2023 06:31
Dazu bietet die Verbraucherzentrale NRW jetzt ein kostenloses Online-tool an, das ausrechnet, ob und in welcher Form Entlastungsgelder gezahlt werden könnten. Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf Entlastungen bei den Heizkosten besteht, muss der Online-Rechner nur mit ein paar Daten gefüttert werden. So muss angeben werden, welcher Brennstoff zum Heizen verwendet wurde, wie viel davon im letzten Jahr verbraucht wurde und was dafür gezahlt wurde. Auf Grundlage dieser Werte errechnet das Programm dann, ob ein Entlastungs-Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt. Entlastungen gibt es dann, wenn der gezahlte Preis mindestens doppelt so hoch wie der Vergleichspreis war und die Entlastungen 100 Euro überschreiten. Pro Haushalt sind die Entlastungen auf maximal 2.000 Euro begrenzt.