Elch-Prozess: Klage wohl ohne Erfolg

Die Klage eines Jägers vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wird wohl keinen Erfolg haben. Das berichtet die Deutsche Presseagentur.

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Ein Mann aus Steinfurt hat gegen einen Mönchengladbacher Reiseveranstalter geklagt, über den er eine Reise nach Weißrussland gebucht hatte. Auf dem Trip sollte der Mann die Möglichkeit bekommen, einen Elchbullen zu schießen. Andernfalls sollten ihm 1.500 Euro des Reisepreises erstattet wer dem, so das Versprechen des Veranstalters. Die Vertragsbedingungen seien in dem Punkt eindeutig, so das Gericht. Der Kläger behauptet allerdings, dass er zwar auf einen Elch geschossen - das Tier aber nicht getroffen habe. Deshalb wolle er die 1.500 Euro haben. Laut dem Veranstalter habe der Mann den Elch getroffen. Dieser sei daraufhin an der Verletzung in einem Sumpf gestorben. Eine endgültige Entscheidung will das Gericht am 27. September 2019 fällen.

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