
Dritt-Impfungen kommen
Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, bestimmten Personengruppen frühestens nach sechs Monaten eine sogenannte Auffrischungsimpfung anzubieten.
Veröffentlicht: Montag, 23.08.2021 03:55
Wen das betrifft und wie das organisiert werden soll, steht inzwischen fest. Die Auffrischungsimpfungen werden von den niedergelassenen Ärzten übernommen. Das Angebot gibt es für folgende Einrichtungen: Nicht-ambulante Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs, nicht-ambulante Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen. Außerdem für Personen ab 80 Jahren und Immungeschwächte. Und auch für alle, die vollständig mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden. Generell gilt für die Auffrischungsimpfungen: Die vollständige Impfung muss mindestens 6 Monate her gewesen sein. Geimpft wird dann mit BioNTech oder Moderna.