Diese Urlaubsklagen gingen wirklich vor Gericht

Die Urlaubszeit ist eigentlich vorbei, für manch einen aber noch nicht. Vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach wird zurzeit eine kuriose Urlaubsklage verhandelt.

Ein Jäger bekommt von einem Reiseveranstalter in Weißrussland einen Elch versprochen. Für eine Jagdreise in den tiefen Osten Europas zahlt der Mann 1500 Euro. Nur: Seiner Ansicht nach wurde der "Reisevertrag" nicht erfüllt. Weil er nämlich "nur" auf ihn geschossen, aber nicht getroffen habe. Gegen diese Behauptung wehrt sich der Anbieter vehement: Der Elch soll angeschossen und verendet in einem Sumpfgebiet aufgefunden worden sein.

Nun treffen sich beide Parteien tatsächlich vor Gericht wieder. Unser Experte für Reiserecht, Anwalt Christian Solmecke, schätzt die Chancen für den Kläger sogar gut ein: "Es ist üblich bei Jagdreisen, dass es eine Art Abschussgarantie gibt für Tiere, die nicht unter dem Artenschutz stehen."

In den vergangenen Jahren kam es aber noch zu weiteren Urlaubsklagen, die wahrlich mehr als kurios daherkommen.

Laute Blasmusik auf Kreuzfahrtschiff

Ein deutsches Pärchen hat sich eine mehrwöchige Karibikreise für mehrere tausend Euro (zu dem Zeitpunkt des Falls noch D-Mark) gegönnt. Doch auf der Kreuzfahrt trafen sie auf 500 Mitglieder eines Schweizer Folklorevereins. Auf dem Schiff legten gleich zwei Kapellen richtig los - mit Blasmusik, Jodeln oder Alpenmusik.

Das Pärchen hatte sich eigentlich auf Palmen, lateinamerikanischen Flair und mehr gefreut, doch bekam anscheinend die "volle Schweizer Breitseite" stattdessen präsentiert. Die Klage wurde vom zuständigen Gericht stattgegeben: 40 Prozent des Reisepreises erhielten sie schließlich als "Wiedergutmachung" zurück.

Im Urlaub nicht erholen können

Ein anderes Ehepaar klagte vor dem Amtsgericht Aschaffenburg. Sie hätten sich im Urlaub auf Mauritius nämlich nicht erholen können. Ihre Begründung: dort seien zu viele einheimische Bewohner gewesen, die dann auch noch laut gefeiert haben sollen. Das Essen sei zudem auch noch schlecht gewesen.

Das Gericht konnte keine "Reisemängel" feststellen - logisch, dass man auf Einheimische in fremden Ländern treffe und wenn sich mal eine Fliege auf den Teller verirrt, sei es noch bestimmt nicht so weit, eine Klage einzureichen.

"Harmonisches Beischlaferlebnis" nicht möglich

Vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach gab es in der Vergangenheit schon einen weiteren kuriosen Fall. Nämlich als ein Mann eine Klage gegen ein Hotel eingereicht hatte, weil er ein Doppelzimmer mit zwei Einzelbetten erhalten hatte. So sei ein "harmonisches Beischlaferlebnis" nicht möglich gewesen.

Der zuständige Richter wies den Kläger aber in seine Schranken. Es gebe genügend Variationen des Beischlafes, die auch in Einzelbetten funktionieren würden und das zur Zufriedenheit aller.

Rülpsende Mitreisende kein Mangel

Ein Pärchen beschwerte sich beim Amtsgericht Hamburg über Mitreisende. Im Luxushotel hätten Leute aus einfachen Verhältnisse gerülpst, in Badekleidung beim Essen gesessen und man hätte unangenehme Körpergerüche wahrgenommen. Deshalb hätte man doch gerne den Reisepreis erstattet bekommen.

Darauf ließ sich das Gericht aber nicht ein: "Rülpsende Mitreisende können nicht Gegenstand eines Reisemangels sein." Allen Bevölkerungsschichten sei es möglich, Fernreisen anzutreten. Gewisses Publikum für Luxushotel gäbe es halt auch nicht.