Die Corona-Lockerungen ab 30. Mai im Überblick
Veröffentlicht: Dienstag, 26.05.2020 13:38
Die nächsten Lockerungen für NRW wurden vor drei Wochen im "NRW-Plan" festgelegt. Sie betreffen wieder zahlreiche Lebensbereiche. Hier habt ihr alles auf einen Blick.

Freizeit und Wellness
Thermen und Hallen-Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass sie vorher genaue Infektionsschutzkonzepte erstellt und mit dem Gesundheitsamt abgesprochen haben.
Handel und Dienstleistungen
Fachmessen und Fachkongresse dürfen wieder stattfinden. Besonderheit hier: Die Besucher- und Teilnehmerzahl muss beschränkt und vorher festgelegt werden.
Sport und Fitness
Mit dem weiteren Lockerungsschritt sind in geschlossenen Räumen wieder Sportarten mit einem - so wörtlich "unvermeidbaren Körperkontakt" erlaubt. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich werden ebenfalls wieder zugelassen. Für die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten gelten strenge Auflagen.
Konzerte und Kinos
Folgende Einrichtungen dürfen wieder öffnen: Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser. Voraussetzung hier: Der Abstand von einem Meter 50 kann dauerhaft eingehalten werden und es gibt ein Zutrittskonzept. Ordner sollen verhindern, dass sich in Warte- und Pausenbereichen größere Menschengruppen ansammeln.
Jugend und Bildung
Auch die Volkshochschulen dürfen wieder öffnen - genauso wie alle anderen öffentlichen, behördlichen oder privaten Bildungseinrichtungen. Für die Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Auch Ferien- und Gruppenreisen für Jugendliche sind wieder möglich.