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Die Corona-Lockerungen ab 30. Mai im Überblick
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Die Corona-Lockerungen ab 30. Mai im Überblick

Die nächsten Lockerungen für NRW wurden vor drei Wochen im "NRW-Plan" festgelegt. Sie betreffen wieder zahlreiche Lebensbereiche. Hier habt ihr alles auf einen Blick.

Veröffentlicht: Dienstag, 26.05.2020 11:38

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Freizeit und Wellness

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Thermen und Hallen-Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass sie vorher genaue Infektionsschutzkonzepte erstellt und mit dem Gesundheitsamt abgesprochen haben.

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Handel und Dienstleistungen

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Fachmessen und Fachkongresse dürfen wieder stattfinden. Besonderheit hier: Die Besucher- und Teilnehmerzahl muss beschränkt und vorher festgelegt werden.

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Sport und Fitness

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Mit dem weiteren Lockerungsschritt sind in geschlossenen Räumen wieder Sportarten mit einem - so wörtlich "unvermeidbaren Körperkontakt" erlaubt. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich werden ebenfalls wieder zugelassen. Für die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten gelten strenge Auflagen.

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Konzerte und Kinos

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Folgende Einrichtungen dürfen wieder öffnen: Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser. Voraussetzung hier: Der Abstand von einem Meter 50 kann dauerhaft eingehalten werden und es gibt ein Zutrittskonzept. Ordner sollen verhindern, dass sich in Warte- und Pausenbereichen größere Menschengruppen ansammeln. 

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Jugend und Bildung

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Auch die Volkshochschulen dürfen wieder öffnen - genauso wie alle anderen öffentlichen, behördlichen oder privaten Bildungseinrichtungen. Für die Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Auch Ferien- und Gruppenreisen für Jugendliche sind wieder möglich.

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